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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bereich Vermietung: 

1.Geltungsbereich

Diese AGB´s sind Grundlage und Bestandteil alle Vertragsverhältnisse zwischen PM Eventgroup GmbH  und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sachleistungen zum Gegenstand haben. 

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende AGB´s des Mieters haben keinerlei Gültigkeit. 

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebot von PM Eventgroup GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch PM Eventgroup GmbH bedürfen der Schriftform.

Die Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot.

3. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände aus dem Lager von PM Eventgroup GmbH in 35684 Dillenburg.

Angebrochene Tage, Tage von Abholung oder Tage der Rückgabe zählen zur Mietzeit.

4. Mietpreis

Es gelten die vereinbarten Preise bei Vertragsabschluss. 

5. Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Dienstleistungen, wie Montage, Betreuung oder Anlieferungen, erfolgen gegen Entgelt, basierend auf gesonderter Vereinbarung. 

6. Stornierung durch den Mieter

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn ist 20% des vereinbarten Mietpreises vom Mieter zu entrichten. 

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei PM Events maßgeblich. 

Bei einer Stornierung 15 bis 29 Tage vor Mietbeginn ist 50% des vereinbarten Mietpreises vom Mieter zu entrichten. 

Bei einer Stornierung 14 oder weniger Tage vor Mietbeginn ist 90% des vereinbarte Mietpreis vom Mieter zu entrichten. 

Eine vorzeitige Rückgabe des Mietequipments reduziert nicht den Mietpreis. Der volle Mietpreis ist zu entrichten.

7. Zahlung

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonto spätestens zum vereinbarten Mietbeginn per Vorkasse fällig. Mietmaterial wird nur gegen vollständiger Zahlung vor Mietbeginn ausgegeben. 

Für den Zeitpunkt der Zahlung ist die Ankunft des Geldes maßgebend. 

Bei Verzug der Zahlung werden gemäß §288 II BGB Mahngebühren fällig.

8. Gewährleistung und Gebrauchsüberlassung

PM Eventgroup GmbH verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von PM Eventgroup GmbH in 35684 Dillenburg in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der Vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung und Rückgabe kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Sollte eine Unvollständigkeit oder ein Mangel auftreten, ist dies unverzüglich PM Eventgroup GmbH zu kommunizieren. 

Sollte ein angezeigter Mangel der Mietgegenstände vorliegen, so ist PM Eventgroup GmbH nach eigener Wahl zum Austausch/Nachlieferung oder Reparatur berechtigt. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.  Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt PM Eventgroup GmbH keine Gewähr.

9. Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von PM Eventgroup GmbH beruhen und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaften. 

10. Pflichten des Mieters während der Mietzeit

Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV zu sorgen. Zusätzlich verpflichtet sich der Mieter, die im jeweiligen Einsatzland geltenden Rechtsvorschriften bei dem Gebrauch und der Lagerung der Mietgegenstände einzuhalten. Für Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Zubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.

11. Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist PM Eventgroup GmbH auf Verlangen nachzuweisen.

12. Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

13. Rückgabe der Mietgegenstände

Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Absprache im Lager von PM Eventgroup GmbH.

Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. PM Eventgroup GmbH behält sich, die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Wenn dies nicht möglich ist, so hat der Mieter PM Eventgroup GmbH hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. 

14. Verbrauchsmaterial und Handelsware

Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von der PM Eventgroup GmbH, auch wenn diese mit anderen Geräten, Teilen und Sachen des Mieters, Käufers vermischt bzw. verbaut werden. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

15. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PM Eventgroup GmbH und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Dillenburg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag eingebunden sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

16. Langzeitanmietung 

Sollte der Mieter bei einer Langzeitanmietung in Zahlungsverzug von über 14 Tage kommen, kann PM Eventgroup GmbH das Mietequipment zurückfordern. Sollte das Equipment nicht innerhalb 3 Werktage zurück im Lager von PM Eventgroup GmbH in 35684 Dillenburg sein, wird das Equipment als gestohlen gemeldet und bei der Polizei angezeigt.

 

Bereich Dienstleistung: 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2024 für die Leistungen des Auftragnehmers PM Eventgroup GmbH. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür die Übermittlung per E-Mail ausreicht, solange der Absender in Form einer Unterschrift erkennbar ist.

2. Vertragsart

Alle Verträge aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Werk-/Dienstverträge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

3. Vertrag

Ein gegenseitiger Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande, auch wenn die Auftragsanbahnung fernmündlich oder per e-mail erfolgt. Aus der Auftragsbetätigung ergibt sich der Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung. Sollte der erteilte Auftrag erweitert werden, hat dies ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung eines Auftrags bis 72 Stunden vor Arbeitsbeginn wird eine Pauschale von 50% der vereinbarten Tagespauschale fällig. Bei späterer Stornierung wird die gesamte vereinbarte Tagespauschale in Rechnung gestellt.

4. Auftragnehmer-Pflichten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen nach den ihm bekannten technischen Vorgaben, Informationen und gesetzlichen Regeln auszuführen. Vom Auftraggeber erteilte Informationen jeglicher Art werden vertraulich auch über die Beendigung des Auftrags hinaus behandelt. Überlassene Unterlagen jeglicher Art werden dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrags zurückgegeben. Auch in diesem Zusammenhang wird Vertraulichkeit und Datenschutz zugesichert.

Für die Ausführung des Auftrags notwendige Ausstattung (PSA, Toolkoffer mit Basis-Werkzeug und Messtechnik), sowie bei Erfordernis ein Auffang- und Haltevollgurt, Sicherungsseile und Kletterzubehör werden vom Auftragnehmer gestellt.

5. Auftraggeber-Pflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Auftragnehmer für notwendig erachtet, um den Auftrag in vereinbartem Umfang und Zeit auszuführen. Zu nennen sind insbesondere: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswege, Bühnen- und Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaft und nicht abschließend ist. Notwendig sind weiterhin der Ablauf der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung ein Informationsdefizit herausstellt, wird dies unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt.

Den Auftraggeber trifft eine Aufklärungspflicht über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort bereits vor Aufnahme der Arbeiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Material, das der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sollten Mängel vorliegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskoordination gemäß den Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft sicherzustellen und dabei die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftragnehmer lehnt jedwede Haftung für ihm unbekanntes Personal ab. Die Koordination beinhaltet insbesondere die Verpflichtung des Auftraggebers, verschiedene im Rahmen einer Veranstaltung tätige Unternehmen und deren Personal vor gegenseitiger Gefährdung und Behinderung zu bewahren.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der auftragsgemäßen Tätigkeiten ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 823 BGB. Dies gilt insbesondere für Planungs- und Beratungsfehler und für Schäden bei Dritten, auf die sich der Schutzbereich des Auftrags erstreckt. Dabei ist die Haftung grundsätzlich auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt.

Sollte der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Auftrag nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers entsteht.

Bei nicht Einhaltung der Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft und insbesondere des ArbZG haftet der Auftraggeber im vollem Umfang für jeglichen Schaden.

7. Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis

Der Auftragnehmer teilt die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung schriftlich dem Auftraggeber mit.

Ebenfalls kann die Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers anerkannt werden. In der nach Beendigung des Auftrags erstellten Rechnung wird der genaue Leistungsnachweis erbracht. Widerspricht der Auftraggeber dem Leistungsnachweis nicht binnen 5 Werktagen nach Rechnungszugang, ist er beweispflichtig für seine Beanstandungen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, nach Teilleistungen mit Nachweis Abschlagsrechnungen zu erstellen. Sollte eine Teilleistung bei Rücktritt des Auftraggebers (siehe unter Punkt 6.) bereits erbracht worden sein, ist die entsprechende Vergütung zu entrichten.

8. Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach der Vergütungsliste gemäß Leistungsverzeichnis.

Tagespauschalen sind auf ein Produktionstagesziel bezogen und beinhalten längstens 10 Stunden pro Pauschale. Es wird ab Anwesenheit des Auftragnehmers gerechnet. Dabei ist zu beachten dass ein Arbeitstag mit 8 Stunden (laut ArbZG §3) plus 30 Minuten Ruhepause zu veranschlagen ist. Bei einer Arbeitszeit-Überschreitung auf 10 Stunden wird die Arbeit nach spätestens sechs Stunden für mind. 45 Minuten Unterbrochen.

Um eine gesetzliche Ruhephase von 11 Stunden zu gewährleisten, falls die Anwesenheit des Auftragnehmers länger als 10 Stunden erforderlich ist, erhöht sich die Tagespauschale für die erste Mehrstunde um 10%. Danach wird ein Gefährdungszuschlag berechnet, ab der zwölften Stunde um 30%, ab der dreizehnten Stunde um 50% und ab der 15 Stunde um 100% des Tagessatzes.

Bei Showtagen kann von der Regelung abgesehen werden und jede Mehrstunde wird mit 10% des Tagessatzes berechnet, dies bedarf aber einer vorherigen Vereinbarung in Schriftform.

Dabei ist zu beachten, dass ab der zehnten Stunde Anwesenheit des Auftragnehmers, jegliche Haftung ausgeschlossen wird und der Auftraggeber im vollem Umfang zur Verantwortung für jegliche Art von Schäden gezogen wird.

Zuschläge sind für Arbeiten während der Nachtschicht in Höhe von 50% zu entrichten, wobei die Definition der Nachtschicht mit Beginn der Arbeit zwischen 16.00 und 04.00 Uhr verstanden wird.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit deren Vergütung.

Der Vergütung hinzuzurechnen ist die geltende Mehrwertsteuer.

Auslagen seitens des Auftragnehmers für den Auftraggeber, zur Erfüllung des Auftrags, können in einer separaten Rechnung gestellt werden und sind sofort zur Zahlung fällig. Auf Auslagen wird eine Bearbeitungsgebühr von den 10% der Auslage aufgeschlagen, mindestens aber 2,50€.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Schriftform, beträgt die Zahlungsfrist sofort ab Rechnungsdatum. Die Zahlungserinnerung erfolgt nach 30 Tagen, die erste kostenpflichtige Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach 37 Tagen. Die 2. Mahnung nach 44 Tagen enthält die Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Weiterer Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

9. Verpflegung

In der Tagespauschale enthalten ist eine 30 minütige Pause bei 8 Stunden Arbeit und mind. eine 45 minütige Pause bei 10 Stunden Arbeit nach einer Arbeitsdauer von 6 Stunden (laut ArbZG §4). Mehraufwendungen für Verpflegung werden nach den aktuellen Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwand berechnet, wenn die Verpflegung nicht vom Auftraggeber gestellt wird.

Dem Auftragnehmer ist rechtzeitig – spätestens einen Tag – vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, ob eine Eigenverpflegung notwendig ist.

10. Reisekosten

Fahrkosten mit dem Auto werden mit 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet, mindestens aber 10€. Reisen mit der Deutschen Bundesbahn berechnen sich nach den Kosten für Fahrten 1. Kl. ohne Bahncard. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel werden diese nach Ticketpreis abgerechnet.

Für Mietfahrzeuge wird ein Vollkaskoschutz mit einer möglichst geringen Selbstbeteiligung angestrebt. Dieser darf 500,00€ nicht übersteigen.

Bei Veranstaltungen ab einer Entfernung von mehr als 50 km ab Dillenburg ist die Lenkzeit als vergütete Arbeitszeit mit einzukalkulieren. Übersteigt die gesamte Zeit 10 Stunden, wird Ortsnah eine Übernachtung in einem Einzelzimmer mit 4-Sterne Standard inkl. Frühstück wahrgenommen und in Rechnung gestellt.

Reisetage werden wie Pausentage (OFF-Days) mit 50 % der Tagespauschale berechnet. Jedoch gelten Lenkzeiten als reguläre Arbeitszeit.

11. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen, Einschränkungen, teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform zu ihrer Rechtswirksamkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen nach den derzeit oder künftig geltenden gesetzlichen Vorschriften unwirksam sein, so hat dies keine Wirkung auf die übrigen Klauseln. An Stelle der unwirksamen Vorschriften treten die entsprechenden gesetzlichen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Gerichtsstand ist Dillenburg.

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Bereich Verkauf: 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die PM Eventgroup GmbH, nachfolgend „Verkäufer“, an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend „Käufer“.

  2. Der Verkauf erfolgt ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch den Verkäufer ausdrücklich in Textform zugestimmt.

  4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Sämtliche Angebote, Preislisten, Produktdarstellungen und sonstigen Angaben des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Eine Bestellung des Käufers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

  3. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.

  4. Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen.

  5. Angaben zu Gewicht, Abmessungen, technischen Daten, Abbildungen, Beschreibungen und sonstigen Produkteigenschaften sind nur verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Käufer zumutbar sind und die vereinbarte Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 3 Rücktritts- und Lösungsvorbehalt des Verkäufers

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, auch nach Vertragsschluss ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.

Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die bestellte Ware entgegen der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verfügbarkeit nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist und der Verkäufer die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat;

  • der Verkäufer selbst von seinem Vorlieferanten trotz ordnungsgemäß abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird;

  • sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware bereits anderweitig verbindlich veräußert, reserviert oder zur Erfüllung vorrangiger vertraglicher Verpflichtungen benötigt wird und eine Ersatzbeschaffung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist;

  • sich die Lieferfähigkeit aufgrund technischer Defekte, Beschädigungen, Verlustes, höherer Gewalt oder sonstiger vom Verkäufer nicht zu vertretender Umstände wesentlich verändert;

  • berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers bestehen, insbesondere bei Bekanntwerden von Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzantrag, Insolvenzverfahren, wesentlichen Zahlungsrückständen oder vergleichbaren Umständen;

  • der Käufer wesentliche für die Vertragsdurchführung erforderliche Angaben unrichtig oder unvollständig gemacht hat;

  • sich nach Vertragsschluss rechtliche, behördliche, sicherheitsrelevante, exportrechtliche, transportrechtliche oder sonstige Umstände ergeben, aufgrund derer die Lieferung oder Übergabe der Ware rechtlich unzulässig, wirtschaftlich unzumutbar oder mit erheblichen Risiken verbunden wäre;

  • ein begründeter Verdacht auf eine rechtswidrige Verwendung, Weiterveräußerung, Ausfuhr oder sonstige Verwendung der Ware besteht;

  • die Durchführung des Vertrages aufgrund eines sonstigen wichtigen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstands unzumutbar wird.

  1. Soweit der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert.

  2. Bereits vom Käufer geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet.

  3. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatz entgangenen Gewinns, Ersatz von Aufwendungen oder Beschaffungskosten, bestehen in diesen Fällen nur nach Maßgabe des § 10 dieser AGB.

  4. Die gesetzlichen Rücktritts-, Anfechtungs-, Leistungsverweigerungs- und sonstigen Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

§ 4 Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Hinzu kommen, sofern nicht anders vereinbart, Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Versicherung, Zoll, Ausfuhr, Einfuhr sowie sonstige mit der Lieferung verbundene Nebenkosten.

  3. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands trägt der Käufer sämtliche anfallenden Zölle, Steuern, Einfuhrabgaben und sonstigen behördlichen Kosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  4. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

§ 5 Zahlung

  1. Rechnungen des Verkäufers sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  2. Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse, Anzahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

  3. Der Käufer kommt spätestens mit Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.

  5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit des Käufers wesentlich in Frage zu stellen, ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

  6. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.

  7. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Lieferfristen beginnen frühestens mit vollständiger Klärung aller für die Durchführung des Vertrages erforderlichen technischen, kaufmännischen und organisatorischen Fragen sowie nach Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung.

  3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

  4. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Naturereignisse, Pandemien sowie Lieferprobleme von Vorlieferanten, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

  5. Wird die Lieferung aufgrund der vorgenannten Umstände dauerhaft oder für den Verkäufer unzumutbar erschwert oder unmöglich, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 7 Versand, Gefahrübergang und Transportschäden

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über.

  3. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

  4. Der Verkäufer ist berechtigt, Versandart, Versandweg und Transportdienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

  5. Offensichtliche Transportschäden sind vom Käufer unverzüglich gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen und dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen übliche Risiken zu sichern.

  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Interesse des Verkäufers.

  4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

  5. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder sonstiger Gefährdung der Ansprüche des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen.

  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit, Beschaffenheit und offensichtliche Mängel zu untersuchen.

  2. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind dem Verkäufer unverzüglich in Textform mitzuteilen.

  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.

§ 10 Mängelansprüche und Haftung

  1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  2. Bei berechtigten Mängeln ist der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  4. Bei neuen Waren gelten für die Verjährung von Mängelansprüchen die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

  5. Eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz besteht – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  6. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

  8. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgefallene Veranstaltungen, Produktionsausfälle, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder sonstige Vermögensfolgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Gebrauchtwaren und Zustand der Ware

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können auch gebrauchte, Vorführ-, Miet-, Ausstellungs- oder technisch überholte Waren verkauft werden.

  2. Der Käufer hat sich vor Vertragsschluss über Zustand, Alter, Funktionsumfang und gegebenenfalls vorhandene Gebrauchsspuren der Ware zu informieren.

  3. Normale, dem Alter und bisherigen Gebrauch entsprechende Abnutzungs- und Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.

  4. Angaben zum Zustand gebrauchter Waren erfolgen nach bestem Wissen des Verkäufers, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit garantiert wurde.

§ 12 Technische und sicherheitsrelevante Verwendung

  1. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, dass die erworbene Ware ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung sämtlicher geltender gesetzlicher, behördlicher, technischer und sicherheitsrechtlicher Vorschriften verwendet wird.

  2. Der Käufer hat insbesondere selbst zu prüfen, ob für Besitz, Transport, Lagerung, Betrieb, Verwendung, Einfuhr, Ausfuhr oder Weiterveräußerung der Ware Genehmigungen, Befähigungen, Erlaubnisse oder sonstige Voraussetzungen erforderlich sind.

  3. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen, unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware durch den Käufer oder dessen Abnehmer entstehen, soweit der Käufer hierfür verantwortlich ist.

  4. Bedienungsanleitungen, Sicherheitsinformationen und technische Dokumentationen sind vom Käufer zu beachten und bei einer Weiterveräußerung an den jeweiligen Erwerber weiterzugeben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

§ 13 Stornierung durch den Käufer

  1. Eine Stornierung oder Rückgabe durch den Käufer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich.

  2. Ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht des Käufers bleibt hiervon unberührt.

  3. Erklärt sich der Verkäufer aus Kulanz mit einer Stornierung einverstanden, kann der Verkäufer dem Käufer angemessene Aufwendungen, bereits entstandene Kosten sowie einen angemessenen Wertausgleich für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen.

  4. Bereits speziell für den Käufer beschaffte, konfigurierte, veränderte oder angefertigte Waren können grundsätzlich nicht storniert oder zurückgegeben werden, soweit dem Käufer kein gesetzliches Rücktritts- oder Gewährleistungsrecht zusteht.

§ 14 Ausschluss eines freiwilligen Rückgabe- und Widerrufsrechts

  1. Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im B2B-Bereich geschlossen werden, wird kein freiwilliges Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt.

  2. Gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verkäufers.

  3. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 16 Schriftform und Änderungen

  1. Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

  2. Individuelle Abreden, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bleiben hiervon unberührt.

§ 17 Salvatorische Bestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

PM Eventgroup GmbH
Kupferwerkstraße 6
35684 Dillenburg

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