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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bereich Vermietung: 

1.Geltungsbereich

Diese AGB´s sind Grundlage und Bestandteil alle Vertragsverhältnisse zwischen PM Events – SFX Paul Mischker (nachfolgend PM Events genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sachleistungen zum Gegenstand haben. 

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende AGB´s des Mieters haben keinerlei Gültigkeit. 

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebot von PM Events sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch PM Events bedürfen der Schriftform.

Die Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot.

3. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände aus dem Lager von PM Events in 35684 Dillenburg.

Angebrochene Tage, Tage von Abholung oder Tage der Rückgabe zählen zur Mietzeit.

4. Mietpreis

Es gelten die vereinbarten Preise bei Vertragsabschluss. 

5. Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Dienstleistungen, wie Montage, Betreuung oder Anlieferungen, erfolgen gegen Entgelt, basierend auf gesonderter Vereinbarung. 

6. Stornierung durch den Mieter

Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn ist 20% des vereinbarten Mietpreises vom Mieter zu entrichten. 

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei PM Events maßgeblich. 

Bei einer Stornierung 6 bis 4 Tage vor Mietbeginn ist 50% des vereinbarten Mietpreises vom Mieter zu entrichten. 

Bei einer Stornierung 3 oder weniger Tage vor Mietbeginn ist der gesamte vereinbarte Mietpreis vom Mieter zu entrichten. 

7. Zahlung

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonto spätestens zum vereinbarten Mietbeginn per Vorkasse fällig. Mietmaterial wird nur gegen vollständiger Zahlung vor Mietbeginn ausgegeben. 

Für den Zeitpunkt der Zahlung ist die Ankunft des Geldes maßgebend. 

Bei Verzug der Zahlung werden gemäß §288 II BGB Mahngebühren fällig.

8. Gewährleistung und Gebrauchsüberlassung

PM Events verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von PM Events in 35684 Dillenburg in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der Vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung und Rückgabe kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Sollte eine Unvollständigkeit oder ein Mangel auftreten, ist dies unverzüglich PM Events zu kommunizieren. 

Sollte ein angezeigter Mangel der Mietgegenstände vorliegen, so ist PM Events nach eigener Wahl zum Austausch/Nachlieferung oder Reparatur berechtigt. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.  Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt PM Events keine Gewähr.

9. Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von PM Events beruhen und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaften. 

10. Pflichten des Mieters während der Mietzeit

Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV zu sorgen. Zusätzlich verpflichtet sich der Mieter, die im jeweiligen Einsatzland geltenden Rechtsvorschriften bei dem Gebrauch und der Lagerung der Mietgegenstände einzuhalten. Für Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Zubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.

11. Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist PM Events auf Verlangen nachzuweisen.

12. Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

13. Rückgabe der Mietgegenstände

Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Absprache im Lager von PM Events.

Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. PM Events behält sich, die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Wenn dies nicht möglich ist, so hat der Mieter PM Events hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. 

14. Verbrauchsmaterial und Handelsware

Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von PM Events, auch wenn diese mit anderen Geräten, Teilen und Sachen des Mieters, Käufers vermischt bzw. verbaut werden. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

15. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PM Events und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Dillenburg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag eingebunden sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

16. Langzeitanmietung 

Sollte der Mieter bei einer Langzeitanmietung in Zahlungsverzug von über 14 Tage kommen, kann PM Events das Mietequipment zurückfordern. Sollte das Equipment nicht innerhalb 3 Werktage zurück im Lager von PM Events in 35684 Dillenburg sein, wird das Equipment als gestohlen gemeldet und bei der Polizei angezeigt.

 

Bereich Dienstleistung: 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2020 für die Leistungen des Auftragnehmers (Paul Mischker). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür die Übermittlung per E-Mail ausreicht, solange der Absender in Form einer Unterschrift erkennbar ist.

2. Vertragsart

Alle Verträge aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Werk-/Dienstverträge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

3. Vertrag

Ein gegenseitiger Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande, auch wenn die Auftragsanbahnung fernmündlich oder per e-mail erfolgt. Aus der Auftragsbetätigung ergibt sich der Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung. Sollte der erteilte Auftrag erweitert werden, hat dies ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung eines Auftrags bis 48 Stunden vor Arbeitsbeginn wird eine Pauschale von 50% der vereinbarten Tagespauschale fällig. Bei späterer Stornierung wird die gesamte vereinbarte Tagespauschale in Rechnung gestellt.

4. Auftragnehmer-Pflichten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen nach den ihm bekannten technischen Vorgaben, Informationen und gesetzlichen Regeln auszuführen. Vom Auftraggeber erteilte Informationen jeglicher Art werden vertraulich auch über die Beendigung des Auftrags hinaus behandelt. Überlassene Unterlagen jeglicher Art werden dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrags zurückgegeben. Auch in diesem Zusammenhang wird Vertraulichkeit und Datenschutz zugesichert.

Für die Ausführung des Auftrags notwendige Ausstattung (PSA, Toolkoffer mit Basis-Werkzeug und Messtechnik), sowie bei Erfordernis ein Auffang- und Haltevollgurt, Sicherungsseile und Kletterzubehör werden vom Auftragnehmer gestellt.

5. Auftraggeber-Pflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Auftragnehmer für notwendig erachtet, um den Auftrag in vereinbartem Umfang und Zeit auszuführen. Zu nennen sind insbesondere: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswege, Bühnen- und Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaft und nicht abschließend ist. Notwendig sind weiterhin der Ablauf der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung ein Informationsdefizit herausstellt, wird dies unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt.

Den Auftraggeber trifft eine Aufklärungspflicht über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort bereits vor Aufnahme der Arbeiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Material, das der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sollten Mängel vorliegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskoordination gemäß den Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft sicherzustellen und dabei die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftragnehmer lehnt jedwede Haftung für ihm unbekanntes Personal ab. Die Koordination beinhaltet insbesondere die Verpflichtung des Auftraggebers, verschiedene im Rahmen einer Veranstaltung tätige Unternehmen und deren Personal vor gegenseitiger Gefährdung und Behinderung zu bewahren.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der auftragsgemäßen Tätigkeiten ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 823 BGB. Dies gilt insbesondere für Planungs- und Beratungsfehler und für Schäden bei Dritten, auf die sich der Schutzbereich des Auftrags erstreckt. Dabei ist die Haftung grundsätzlich auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt.

Sollte der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Auftrag nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers entsteht.

Bei nicht Einhaltung der Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft und insbesondere des ArbZG haftet der Auftraggeber im vollem Umfang für jeglichen Schaden.

7. Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis

Der Auftragnehmer teilt die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung schriftlich dem Auftraggeber mit.

Ebenfalls kann die Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers anerkannt werden. In der nach Beendigung des Auftrags erstellten Rechnung wird der genaue Leistungsnachweis erbracht. Widerspricht der Auftraggeber dem Leistungsnachweis nicht binnen 5 Werktagen nach Rechnungszugang, ist er beweispflichtig für seine Beanstandungen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, nach Teilleistungen mit Nachweis Abschlagsrechnungen zu erstellen. Sollte eine Teilleistung bei Rücktritt des Auftraggebers (siehe unter Punkt 6.) bereits erbracht worden sein, ist die entsprechende Vergütung zu entrichten.

8. Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach der Vergütungsliste gemäß Leistungsverzeichnis.

Tagespauschalen sind auf ein Produktionstagesziel bezogen und beinhalten längstens 10 Stunden pro Pauschale. Es wird ab Anwesenheit des Auftragnehmers gerechnet. Dabei ist zu beachten dass ein Arbeitstag mit 8 Stunden (laut ArbZG §3) plus 30 Minuten Ruhepause zu veranschlagen ist. Bei einer Arbeitszeit-Überschreitung auf 10 Stunden wird die Arbeit nach spätestens sechs Stunden für mind. 45 Minuten Unterbrochen.

Um eine gesetzliche Ruhephase von 11 Stunden zu gewährleisten, falls die Anwesenheit des Auftragnehmers länger als 10 Stunden erforderlich ist, erhöht sich die Tagespauschale für die erste Mehrstunde um 10%. Danach wird ein Gefährdungszuschlag berechnet, ab der zwölften Stunde um 30%, ab der dreizehnten Stunde um 50% und ab der 15 Stunde um 100% des Tagessatzes.

Bei Showtagen kann von der Regelung abgesehen werden und jede Mehrstunde wird mit 10% des Tagessatzes berechnet, dies bedarf aber einer vorherigen Vereinbarung in Schriftform.

Dabei ist zu beachten, dass ab der zehnten Stunde Anwesenheit des Auftragnehmers, jegliche Haftung ausgeschlossen wird und der Auftraggeber im vollem Umfang zur Verantwortung für jegliche Art von Schäden gezogen wird.

Zuschläge sind für Arbeiten während der Nachtschicht in Höhe von 50% zu entrichten, wobei die Definition der Nachtschicht mit Beginn der Arbeit zwischen 16.00 und 04.00 Uhr verstanden wird.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit deren Vergütung.

Der Vergütung hinzuzurechnen ist die geltende Mehrwertsteuer.

Auslagen seitens des Auftragnehmers für den Auftraggeber, zur Erfüllung des Auftrags, können in einer separaten Rechnung unter Vorlage der entsprechenden Belege gestellt werden und sind sofort zur Zahlung fällig.

Außenwerbung des Auftraggebers vor, während oder nach der Veranstaltung, wie z.B. durch bedruckte T-Shirts oder ähnliche Kleidungsstücke ist in dem Auftragspreis enthalten, welche vom Auftraggeber gestellt werden.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Schriftform, beträgt die Zahlungsfrist sofort ab Rechnungsdatum. Die Zahlungserinnerung erfolgt nach 30 Tagen, die erste kostenpflichtige Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach 37 Tagen. Die 2. Mahnung nach 44 Tagen enthält die Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Weiterer Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

9. Verpflegung

In der Tagespauschale enthalten ist eine 30 minütige Pause bei 8 Stunden Arbeit und mind. eine 45 minütige Pause bei 10 Stunden Arbeit nach einer Arbeitsdauer von 6 Stunden (laut ArbZG §4). Mehraufwendungen für Verpflegung werden nach den aktuellen Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwand berechnet, wenn die Verpflegung nicht vom Auftraggeber gestellt wird.

Dem Auftragnehmer ist rechtzeitig – spätestens einen Tag – vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, ob eine Eigenverpflegung notwendig ist.

10. Reisekosten

Reisen und Transport im Radius ab 50 km um 35684 Dillenburg werden mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Reisen mit der Deutschen Bundesbahn berechnen sich nach den Kosten für Fahrten 2. Kl. ohne Bahncard. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel werden diese nach Ticketpreis abgerechnet.

Für Mietfahrzeuge wird ein Vollkaskoschutz mit einer möglichst geringen Selbstbeteiligung angestrebt. Dieser darf 500,00€ nicht übersteigen.

Bei Veranstaltungen ab einer Entfernung von mehr als 50 km ab Dillenburg ist die Lenkzeit als vergütete Arbeitszeit mit einzukalkulieren. Übersteigt die gesamte Zeit 10 Stunden, wird Ortsnah eine Übernachtung in einem Einzelzimmer mit 3-Sterne Standard inkl. Frühstück wahrgenommen und ggf. in Rechnung gestellt.

Reisetage werden wie Pausentage (OFF-Days) mit 50 % der Tagespauschale berechnet. Jedoch gelten Lenkzeiten als reguläre Arbeitszeit.

11. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen, Einschränkungen, teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform zu ihrer Rechtswirksamkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen nach den derzeit oder künftig geltenden gesetzlichen Vorschriften unwirksam sein, so hat dies keine Wirkung auf die übrigen Klauseln. An Stelle der unwirksamen Vorschriften treten die entsprechenden gesetzlichen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Gerichtsstand ist Dillenburg.

Bereich Verkauf: 

Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende. Alle elektronischen Geräte werden ohne gültige Prüfung verkauft. Der Käufer ist eigenständig verantwortlich, alle erworbenen Produkte nach der gültigen DGUV V3 Prüfung zu prüfen. PM Events übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch erworbene Produkte von PM Events entstanden sind.

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